verfasst von: AG „Erinnerungsort Wildenbruchplatz“
Ab Herbst 1939 musste die jüdische Bevölkerung in sogenannte Judenhäuser ziehen. Dort lebten sie sehr beengt, letztlich eine Familie pro Raum (egal welche Personenanzahl). Als „Judenhaus“ wurden Wohnhäuser bezeichnet, die aus jüdischem Besitz stammten und in denen ausschließlich Jüdinnen und Juden untergebracht wurden. Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland musste auf Anweisung der Gestapo die Listen der jüdischen Bewohner und Bewohnerinnen zusammenstellen.
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