Der Volksschullehrer Tillmann Blum
Kulturkampf nach der „Staatsumwälzung“, ein Berufsverbot 1927 und die Spätfolgen
Gastbeitrag: Norbert Reichling
Es gab da einen Volksschullehrer in Rotthausen, musisch interessiert, u. a. an Arbeitersprechchören, über den ich ein bisschen mehr wissen wollte – er war nämlich in den frühen 1920er Jahren an der Gründungsphase eines interessanten politischen Projekts – des „Bund. Gemeinschaft für sozialistisches Leben“ – beteiligt. Was lag da näher als ein Gang ins Stadtarchiv Gelsenkirchen? Wo sich aus den Personalakten eine nahezu krimireife Geschichte über Kulturkämpfe der 1920er Jahre und Überlebenstaktiken der 1930er-Jahre erschloss…

Quelle: Bund-Archiv im Dore Jacobs-Haus, Essen
Tillmann Blum, geb. am 26. November 1889 in Duisburg, „evangelischen Bekenntnisses“, hatte 1910-1914 seine Lehrerausbildung in Rheydt und Hamborn absolviert und wurde 1914 in Hamborn angestellt. Militär- und Kriegsdienst waren damals selbstverständlich.
Hatte er ein cholerisches Temperament? Schon 1912 findet sich eine erste Disziplinarstrafe in den Akten wegen des Vorwurfs, „das Züchtigungsrecht… in 4 Fällen überschritten zu haben“. Und eine Litanei an disziplinarischen Problemen setzt sich in seiner weiteren Laufbahn fort, allerdings wegen anderer Streitfragen: Blum wurde im Frühjahr 1919 wegen Beleidigungen und Ungehorsam gegen Vorgesetzte und ungebührlichem Benehmen strafversetzt nach Rotthausen, an die evangelische Bismarckschule. Und von da an ging es nur um eines: seine kämpferisch-atheistische Einstellung, die er nicht zu verbergen suchte. Schon im Januar 1920 beschweren sich Eltern, dass er zu seinen Schülerinnen und Schülern bemerkt habe „Es gibt keinen Gott… Was die Geistlichen sagen, ist Quatsch. Das glauben sie selber nicht.“

Quelle: Behrens-Cobet/Schmidt/Bajohr, Freie Schulen, Essen 1986, S. 101.
Die weitere Zuspitzung ist nur erklärlich durch eine besondere schulpolitische Komplikation nach der Novemberrevolution 1918. Die Weimarer Reichsverfassung erlaubte es Lehrkräften erstmals, die Erteilung des Religionsunterrichts zu verweigern, und sie hatte auf dem Papier einen neuen Schultypus ausgerufen: die „bekenntnisfreien Schulen“. Der Schönheitsfehler: keine Regierung fand je die Kraft, diese Option, die auf die Forderungen der Arbeiterbewegung zurückging, gesetzlich auszubuchstabieren. Laut Volksschulgesetz waren die Volksschulen also weiterhin konfessionell, sahen sich aber nun, besonders in vielen Regionen Preußens, mit Lehrer*innen konfrontiert, die den Religionsunterricht ablehnten, und mit Eltern, die ihre Kinder von diesem Fach abmeldeten. Christliche Eltern organisierten – u.a. in Herne – wochenlange Schulstreiks, um diese „Elemente“ loszuwerden – eine Taktik, von der die sozialistischen Eltern bald lernten, um von ihnen geforderte „freie“ oder auch „weltliche“ Schulen doch noch durchzusetzen. Die Regierung wand sich eine Weile und nannte die Notlösung „bekenntnisfreie Sammelklassen“, aber tatsächlich besuchten in Preußen zwischen 1921 und 1933 etwa 77.000 Kinder solche Schulen – „bescheidene Schwalbennester am stolzen Dom der Bekenntnisschule“, wie Clara Zetkin richtig festhielt. Aber trotz dieses prekären Daseins wurden solche Schulen vielfach auch Inseln einer neuen reformpädagogischen Praxis ohne Prügelstrafe und Kadavergehorsam… – Ende des Exkurses!
Denn um dieses Thema ging es Tillmann Blum und seinen Kontrahenten in Rotthausen ab 1920: Die katholischen und evangelischen Elternvereine forderten im März 1921 Blums Amtsenthebung oder Versetzung, weil er „im Sinne der linksradikalen Parteien“ für „freie Schulen“ agitiere, die doch eine „rein parteipolitische Einrichtung“ seien; er fühle sich mit seinen „Absonderlichkeiten“ anscheinend durch die „Staatsumwälzung vom Nov. 1918“ ermutigt, verteile schon seit Dezember 1919 radikale Flugblätter und motiviere seine Schüler, mit linksradikalen Gesängen durch Rotthausen zu marschieren. Blum sei der einzige Grund, warum seit November 1920 eine „weltliche Schule“ hier existiere, die tatsächlich das „Zerrbild einer Schule“ darstelle. (In der Tat war die am 11.11.1920 eröffnere Freie Schule in Rotthausen eine der ersten in der Region.) Die (Bezirks-) Regierung konnte sich aber nur zur zeitweiligen Beurlaubung sowie einer Missbilligung entschließen und ermahnte ihn zur Zurückhaltung.

Quelle: Essener Arbeiter-Zeitung vom 7. August 1923
Im August 1923 – Blum war inzwischen als Kommunist hervorgetreten, vertrat die KPD ab 1924 im Gelsenkirchener Stadtrat – wurde ein neuer Weg versucht: Die Provinzialregierung leitete gegen ihn und eine Kollegin ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Amt ein, weil sie eigenmächtig Kinder vom Unterricht befreit, Pausen willkürlich eingelegt und Unordnung geduldet hätten. Blum habe zudem mit Schulkindern an einer illegalen Demonstration (am Rande erwähnt: anlässlich des Rathenau-Mords) teilgenommen und die Ausführung der Prügelstrafe grundsätzlich verweigert. Soweit die Beschuldigten Unregelmäßigkeiten einräumten, führten sie diese auf die katastrophale Ausstattung der Schule (u.a. eine Klasse mit 75 Schüler*innen!) zurück. Bis zu diesem Punkt verteidigte die SPD-nahe Presse Tillmann Blum gegen die „reaktionären Schulräte“ in der Regierung. Einige Monate später fügte diese Behörde der Personalakte noch den (von Blum nicht bestrittenen) Vorwurf des „geschlechtlichen Verkehrs mit einer verheirateten Frau“ hinzu. Im Oktober 1925 endete dieses Verfahren mit dem Spruch des Disziplinargerichts Arnsberg, dass Blum eine Geldstrafe von 300 M zu zahlen habe.

Quelle: StadtA Ge, Gelsenkirchener Allg. Zeitung, 13.11.1926
Doch das reichte seinen Gegnern nicht, und Tillmann Blum war nicht faul, neue Anlässe zu liefern: Ende März 1926 ließ er sich im Stadtrat – anlässlich eines Lobby-Vorstoßes der Zentrumspartei zugunsten einer katholischen privaten Mädchenschule, es ging immerhin um je 60.000 Mark für 10 Jahre – erneut zu provokativen Äußerungen hinreißen: „Ihr, mit Eurem Hampelmann von liebem Gott!“ und „Eure Religion ist ein Misthaufen.“ Diese auch von der SPD-Presse als unwürdig bewertete Entgleisung sollte ihm den Hals brechen. Das Essener Amtsgericht verhandelte im August 1926 die von der evangelischen „Geistlichkeit“ angezeigte und dann auch angeklagte „Gotteslästerung“ nach § 166 Strafgesetzbuch und verurteilte Blum zu 200 M Geldstrafe, obwohl Blum und sein Verteidiger, der bekannte sozialdemokratische Anwalt Fritz Levy aus Essen, auf die allgemein erregte und polemische Atmosphäre im Stadtrat hinwiesen und den § 166 als Überbleibsel aus alten Zeiten charakterisierten. (Die Gelsenkirchener SPD-Genossen bewerteten die Blum-Äußerung als bloße „Taktlosigkeit“.) Blums Berufung wurde im November 1926 vom Landgericht Essen verworfen: „Der Angeklagte ist gebildet genug um zu wissen, daß seine Worte verletzend waren und Aergernis erregen mussten. Er hat an das Heiligste gerührt.“ Die Staatsanwaltschaft ließ gar verlauten: „Statt einer Geldstrafe hätte ein Mann, der sich so benimmt, ins Gefängnis gehört. Auch in die Schule gehört er nicht.“
Die Bezirksregierung leitete nach diesem für sie „befriedigenden Ergebnis“ des Strafverfahrens am 25. Januar 1927 ein neues Verfahren mit dem Ziel der Amtsentfernung ein. Der Rauswurf aus dem Staatsdienst erfolgte dann tatsächlich am 24. Mai 1927 auf Veranlassung des Disziplinargerichts bei der Bezirksregierung Arnsberg, wirksam ab 24. November 1927. Es protestierten KPD, Elternschaft der freien Schule, der Bund der freien Schulgesellschaften und andere Kulturorganisationen, doch vergeblich.
1930 stellte Tillmann Blum einen Antrag auf Wiedereinstellung. Der Gelsenkirchener Schulrat plädierte für eine gewisse Vorsicht und im Fall einer Einstellung für eine Versetzung, hielt aber fest: „Die subjektive Ehrlichkeit des Lehrers Blum habe ich nicht bezweifelt; man kann ihn als ehrlichen Fanatiker bezeichnen, der die schulpolitischen Forderungen seiner Partei (der Kommunisten) mit Energie verficht“. Am 1. Mai 1931 erklärte die Regierung, dass sein Gesuch abgelehnt werde. 1932 erbat Blum, der sich nun offenbar politische Zurückhaltung auferlegte, eine Ruhegehaltszahlung von 50%, schaltete dabei auch den Kultusminister und Landtagsabgeordnete ein; diese wurde ihm bewilligt.
Die nächsten Quellen aus dem Jahr 1942 – u.a. ein Schreiben des NSDAP-Kreisleiters – berichten über eine „Schutzhaft“ im Jahre 1933, über ein weiteres Gesuch um Einstellung 1939 und anhaltende politische Zurückhaltung und Anpassung von T. Blum, bis hin zum Besuch von NSDAP-Veranstaltungen, NSV- und DAF-Mitgliedschaft; seine Kinder waren Mitglieder der Hitler-Jugend. Eine probeweise Wiedereinstellung zur „Bewährung“ wird seitens der NSDAP befürwortet; Blum habe glaubhaft erklärt: „Ich kann nur sagen, dass ich auch innerlich bereit bin, in dem Geiste, den Partei und Staat von einem Jugenderzieher erwarten müssen, gewissenhaft den Lehrerberuf auszuüben.“ Der städtische Schulrat sah das jedoch anders: Mit Blick auf das lange Sündenregister des Bewerbers seit 1919 ergebe sich „eine üble Charakterveranlagung des B.“– auch die Arbeit in der „Roten Hilfe“ wurde hier erwähnt, er habe Kollegen zum Eintritt in die KPD bewegt und sich der „freien Liebe“ hingegeben. Man dürfe gerade im Krieg „nicht unbedingt staatsbejahenden Elementen“ nicht die Jugenderziehung anvertrauen. Die „Umformung“ der Lehrerschaft im nationalsozialistischen Sinne sei ja an ihm auch zwangsläufig vorbeigegangen. Gauleitung und Staatspolizei werden als Unterstützer dieser Bewertungen genannt. Die letztliche Ablehnung erwähnt übrigens recht unverblümt, dass man Blum „auf dem Umweg über einen Gotteslästerungsprozess“ habe loswerden können.
Nachspiel: Während der gesamten NS-Zeit schlug sich Tillmann Blum als Versicherungsvertreter durch. 1946 bis 1948 war er Angestellter der KPD, engagierte sich in der Vereinigung für die Verfolgten des Naziregimes und im Kulturbund, ab 1948 war er für etwa ein Jahr KPD-Stadtratsmitglied.

Quelle: Porträt Tillmann Blum, StadtA Ge, GE 37/PA 1987-1990
1950 stellte ihn die Stadt Gelsenkirchen als Leiter des städtischen Leihamts ein, was er bis zu seiner Pensionierung 1955 blieb. Ihm werden anlässlich einer Höhergruppierung 1952 geistige Beweglichkeit, unbürokratisches Handeln und soziale Einstellung bescheinigt. Als das NRW-Innenministerium darauf hinwies, dass Blum im kommunistisch beeinflussten Kulturbund für die demokratische Erneuerung aktiv sei, beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig, kein Disziplinarverfahren einzuleiten, weil über die Verfassungswidrigkeit der KPD und ihrer Vorfeld-Organisationen noch nicht entschieden sei. 1954 wurde ihm sogar kurz vor dem Renteneintritt der Beamtenstatus zuerkannt, weil er angesichts seiner späten Anstellung sonst ohne jegliche Ansprüche auf Altersversorgung geblieben wäre. Seine früheren musischen Neigungen waren mit all den geschilderten Turbulenzen nicht erloschen: In den Stadtchroniken begegnet er uns anlässlich von Festen und Jubiläen immer wieder als Chorleiter. Er verstarb am 29. März 1967.
Norbert Reichling
Benutzte Akten-Nr. im Stadtarchiv Gelsenkirchen:
GE 37/PA 1987, PA 1988, PA 1989, PA 1990
Mehr zum Thema „Bund“: Norbert Reichling, Der „Bund“ – jugendbewegte Bildungsarbeit und Lebensreform im Ruhrgebiet, in: Paul Ciupke u.a. (Hrsg.): Historische Jugendforschung. Jahrbuch des Archivs der deutschen Jugendbewegung NF Bd. 8 (2011) – „Jugendbewegung und Erwachsenenbildung“ Schwalbach/Ts. 2012
Mehr zum Thema „freie weltliche Schulen“´: Heidi Behrens-Cobet/Ernst Schmidt/Frank Bajohr, Freie Schulen. Eine vergessene Bildungsalternative, Essen 1986
Am 15. September 2024 verstarb Norbert Reichling überraschend.
Posthum ist nun das Buch erschienen, an dem er zuletzt gearbeitet hat. Darin finden sich auch zahlreiche Bezüge zu Tillman Blum:
Norbert Reichling, „Umbau des ganzen Lebens“. Der Bund. Gemeinschaft für sozialistisches Leben – Kulturrevolution und Politik in einem Langzeitexperiment, Metropol-Verlag Berlin 2025.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
plenz (18. März 2024). … ein ehrlicher Fanatiker … GE:schichte. Abgerufen am 26. April 2025 von https://doi.org/10.58079/w17n